Unterposition 210120Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 210120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 210120 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 210120
210120 bezeichnet „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
210120 umfasst 3 Untercodes, darunter „Auszüge, Essenzen und Konzentrate“, „auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6 %.
Die Einreihung 210120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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