KN-Code 21013091aus gerösteten Zichorien
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 21013091 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 14,1%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 9,8% | |
| Ceuta | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Melilla | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 9,8% | |
| Syrien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 21013091 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 21013091
21013091 bezeichnet „aus gerösteten Zichorien“, eine Einreihung innerhalb der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 14 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0690/05 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 21013091 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 21013091 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
21013091 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 210130 („geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 21013091 erfasst speziell „aus gerösteten Zichorien“.
Die Einreihung 21013091 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.