Zolltarifnummer 2102201910für Futterzwecke
Gültig seit 01.02.2005
Die Zolltarifnummer 2102201910 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 2102201910 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2102201910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2102201910
2102201910 bezeichnet „für Futterzwecke“, eine Einreihung innerhalb der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 2102201910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2102201910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 21022019 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2102201910 erfasst speziell „für Futterzwecke“.
Die Einreihung 2102201910 ist im TARIC seit dem 01.02.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.