Position 2104Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 21 („Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2104 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2104
2104 bezeichnet „Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2104 umfasst 2 Untercodes, darunter „Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen“ und „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“.
Die Einreihung 2104 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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