Position 2105Speiseeis, auch kakaohaltig
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2105 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 21 („Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2105 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,9 % und 8,6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2105
2105 bezeichnet „Speiseeis, auch kakaohaltig“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2105 umfasst 3 Untercodes, darunter „kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT“, „3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT“ und „7 GHT oder mehr“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,9 % und 8,6 %.
Die Einreihung 2105 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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