Zolltarifnummer 2106108079andere
Gültig seit 29.08.2025
Die Zolltarifnummer 2106108079 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2106108079 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2106108079
2106108079 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098302. Rechtsgrundlage: Decision 0045/05, Regulation 1781/17, Regulation 2589/25 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren und Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2106108079 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 2106108079 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2106108079 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 21061080 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2106108079 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2106108079 ist im TARIC seit dem 29.08.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.