Position 2201Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2201 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 22 („Getränke, Alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2201 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2201
2201 bezeichnet „Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2201 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser“ und „andere“.
Die Einreihung 2201 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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