Zolltarifnummer 2202991911Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 2202991911 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2202 („Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Island | 0% | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Norwegen | 4,70 EUR pro Hektoliter (100 l) | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2202991911 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2202991911
2202991911 bezeichnet „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“, eine Einreihung innerhalb der Position 2202 („Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer, Island und Norwegen hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090709. Rechtsgrundlage: Decision 0138/04, Decision 0126/97, Regulation 2842/72 u. a.
Für Waren mit Ursprung Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer, Island und Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2202991911 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Antrag auf Präferenzbehandlung für Island erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein und Norwegen.
Für 2202991911 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2202991911 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 22029919 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2202991911 erfasst speziell „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“.
Die Einreihung 2202991911 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.