Position 2205Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2205 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 22 („Getränke, Alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2205 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2205
2205 bezeichnet „Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2205 umfasst 2 Untercodes, darunter „in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger“ und „andere“.
Die Einreihung 2205 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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