Zolltarifnummer 2207200019andere
Gültig seit 16.09.2023
Die Zolltarifnummer 2207200019 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Pakistan | 0% | |
| Y999Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann | ||
| Türkei | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist abhängig von der Vorlage einer Einfuhrlizenz AGRIM gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 (ABl. L 206). Allerdings ist eine Einfuhrlizenz nicht erforderlich für Mengen, die nicht über die Mengen in Teil 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 (ABl. L 206) hinausgehen.
Declaration of subheading submitted to physical restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to physical restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 2207200019
2207200019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Pakistan und Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 0223/98, Regulation 1237/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Pakistan und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2207200019 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2207200019 Nachweise wie Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Pakistan und Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea).
Für 2207200019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2207200019 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 220720 („Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2207200019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2207200019 ist im TARIC seit dem 16.09.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.