Position 2505Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels|26

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2505
Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels|26

Die Zolltarifnummer 2505 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2505 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
250510kieselsaure Sande und Quarzsande
250590andere

Häufige Fragen zu 2505

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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