Position 2505Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels|26
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2505 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2505 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2505
2505 bezeichnet „Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2505 umfasst 2 Untercodes, darunter „kieselsaure Sande und Quarzsande“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 2505 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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