Position 2508Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position|6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2508 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2508 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2508
2508 bezeichnet „Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2508 umfasst 6 Untercodes, darunter „Bentonit“, „feuerfester Ton und Lehm“ und „anderer Ton und Lehm“ u. a.
Die Einreihung 2508 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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