Position 2510Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2510 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2510 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2510
2510 bezeichnet „Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2510 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht gemahlen“ und „gemahlen“.
Die Einreihung 2510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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