Position 2517Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen|2515|und 2516, auch wärmebehandelt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2517
Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen|2515|und 2516, auch wärmebehandelt

Die Zolltarifnummer 2517 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2517 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
251710Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt
251720Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition|2517|10|aufgeführten Stoffen vermischt
251730Teermakadam
251741aus Marmor
251749andere

Häufige Fragen zu 2517

Disclaimer

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