Unterposition 251990andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 251990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Unterposition bündelt 251990 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 251990
251990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
251990 umfasst 3 Untercodes, darunter „Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat“, „totgebrannte (gesinterte) Magnesia“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 251990 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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