Position 2520Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2520
Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern

Unterpositionen

CodeBeschreibung
252010Gipsstein; Anhydrit
252020Gips

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