Position 2523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2523 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 25 („Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2523 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2523
2523 bezeichnet „Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2523 umfasst 5 Untercodes, darunter „Zementklinker“, „weißer Zement, auch künstlich gefärbt“ und „anderer“ u. a.
Die Einreihung 2523 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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