KN-Code 25309070andere
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 25309070 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2530 („Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als KN-Code bündelt 25309070 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2530907010 | Calciumcarbonat |
| 2530907090 | andere |
Ähnliche KN-Codes zu 25309070
25309070 steht in Unterposition 253090 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 25309030 | Coelestin und Strontianit |
| 25309040 | Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithium |
| 25309050 | Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttrium |
Häufige Fragen zu 25309070
25309070 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2530 („Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
25309070 umfasst 2 Untercodes, darunter „Calciumcarbonat“ und „andere“.
Die Einreihung 25309070 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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