Position 2601Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2601 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 26 („Erze sowie Schlacken und Aschen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2601 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2601
2601 bezeichnet „Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2601 umfasst 3 Untercodes, darunter „nicht agglomeriert“, „agglomeriert“ und „Schwefelkiesabbrände“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 2601 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.