Unterposition 261310geröstet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 261310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2613 („Molybdänerze und ihre Konzentrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 261310 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 261310
261310 bezeichnet „geröstet“, eine Einreihung innerhalb der Position 2613 („Molybdänerze und ihre Konzentrate“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 261310 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
261310 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2613 („Molybdänerze und ihre Konzentrate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 261310 erfasst speziell „geröstet“.
Die Einreihung 261310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.