Unterposition 261610Silbererze und ihre Konzentrate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 261610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2616 („Edelmetallerze und ihre Konzentrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Waren aus dem Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/1509 (Kupfer, Nickel, Silber und Zink)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 261610 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 261610
261610 bezeichnet „Silbererze und ihre Konzentrate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2616 („Edelmetallerze und ihre Konzentrate“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1509/17.
Für 261610 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 261610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 261610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.