Position 2621Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2621 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 26 („Erze sowie Schlacken und Aschen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2621 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2621
2621 bezeichnet „Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2621 umfasst 2 Untercodes, darunter „Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen“ und „andere“.
Die Einreihung 2621 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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