Unterposition 270111Anthrazit
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 270111 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2701 („Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 270111 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 270111 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 270111
270111 bezeichnet „Anthrazit“, eine Einreihung innerhalb der Position 2701 („Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 270111 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
270111 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2701 („Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 270111 erfasst speziell „Anthrazit“.
Die Einreihung 270111 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.