Position 2707Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2707 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 27 („Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2707 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2707
2707 bezeichnet „Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2707 umfasst 7 Untercodes, darunter „Benzole“, „Toluole“ und „Xylole“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 2707 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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