Zolltarifnummer 2710191510nachhaltige Flugkraftstoffe, die den Anforderungen der Standardspezifikation ASTM D7566-22 für Turbinenkraftstoffe mit synthetischen Kohlenwasserstoffen entsprechen
Gültig seit 16.09.2025
Die Zolltarifnummer 2710191510 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2710191510 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2710191510
2710191510 bezeichnet „nachhaltige Flugkraftstoffe, die den Anforderungen der Standardspezifikation ASTM D7566-22 für Turbinenkraftstoffe mit synthetischen Kohlenwasserstoffen entsprechen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 2 Maßnahmen für Kanada und Vereinigte Staaten hinterlegt. Als „Endgültiger Ausgleichszoll“ sind 4 Maßnahmen für Argentinien, Indonesien, Kanada und Vereinigte Staaten hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ sind 2 Maßnahmen für China und alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1861/25, Regulation 1868/25, Regulation 1883/25 u. a.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Argentinien, Indonesien, Kanada und Vereinigte Staaten.
Für 2710191510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2710191510 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 27101915 („zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2710191510 erfasst speziell „nachhaltige Flugkraftstoffe, die den Anforderungen der Standardspezifikation ASTM D7566-22 für Turbinenkraftstoffe mit synthetischen Kohlenwasserstoffen entsprechen“.
Die Einreihung 2710191510 ist im TARIC seit dem 16.09.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.