KN-Code 27101955zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition|2710|19|51
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 27101955 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 27101955 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 27101955
27101955 bezeichnet „zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51“, eine Einreihung innerhalb der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Peru u. a. hinterlegt. Als „Import control“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Decision 0037/17, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada, Peru u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 27101955 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 27101955 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
27101955 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 271019 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 27101955 erfasst speziell „zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51“.
Die Einreihung 27101955 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.