KN-Code 27101983Hydrauliköle

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 27101983 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

3,7%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Japan0%
Kanada0%
Neuseeland0%
Peru0%
Ukraine0%
Zentralamerika0%

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Lufttüchtigkeit

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C119Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – Abfall

    Herkunft: ERGA OMNES

    Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

    Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.

    Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).

    Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.

Ähnliche KN-Codes zu 27101983

27101983 steht in Unterposition 271019 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 25 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
27101911zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
27101915zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11
27101921Flugturbinenkraftstoff
27101925anderes
27101929andere
27101931zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
27101935zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31
27101942mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 80 GHT
27101944anderes
27101946mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT
27101947mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT
27101948mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT

Alle 25 Einträge in Unterposition 271019 „andere“ ansehen →

Häufige Fragen zu 27101983

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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