Unterposition 271020Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70|GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 271020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Unterposition bündelt 271020 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 27102011 | mit einem Schwefelgehalt von 0,001|GHT oder weniger |
| 27102016 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001|GHT bis 0,1|GHT |
| 27102019 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1|GHT |
| 27102032 | mit einem Schwefelgehalt von 0,5|GHT oder weniger |
| 27102038 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5|GHT |
| 27102090 | andere Öle |
Häufige Fragen zu 271020
271020 bezeichnet „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle“, eine Einreihung innerhalb der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
271020 umfasst 6 Untercodes, darunter „mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger“, „mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT“ und „mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,7 %.
Die Einreihung 271020 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.