KN-Code 27109110polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50|mg/kg oder mehr enthaltend
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 27109110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 27109110 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 27109110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 27109110
27109110 bezeichnet „polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2710 („Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 27109110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
27109110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 271091 („polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 27109110 erfasst speziell „polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend“.
Die Einreihung 27109110 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.