Unterposition 271111Erdgas

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Terajoule

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen

    Herkunft: Alle Drittländer

    Die Einfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand über Pipelines, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, ist verboten. Die Einfuhr von LNG, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird oder das aus in der Russischen Föderation gefördertem Erdgas in gasförmigem Zustand gewonnen wird, ist verboten, es sei denn, eine der vorübergehenden Ausnahmen findet Anwendung. Wird eine vorübergehende Ausnahme gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates beantragt, so bedürfen die Einfuhren einer vorherigen Genehmigung. Die vorherige Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Einfuhren aus Drittländern erfolgen, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission vom 9. Februar von der vorherigen Genehmigung ausgenommen sind.

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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