Position 2713Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2713 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 27 („Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2713 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2713
2713 bezeichnet „Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2713 umfasst 4 Untercodes, darunter „nicht calciniert“, „calciniert“ und „Bitumen aus Erdöl“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0,7 %.
Die Einreihung 2713 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.