Unterposition 280530Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 280530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2805 („Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 280530 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 280530
280530 bezeichnet „Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 2805 („Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
280530 umfasst 7 Untercodes, darunter „untereinander gemischt oder miteinander legiert“, „Cer und Lanthan“ und „Praseodym, Neodym und Samarium“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 280530 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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