Position 2809Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2809 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2809 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2809
2809 bezeichnet „Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2809 umfasst 2 Untercodes, darunter „Diphosphorpentaoxid“ und „Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren“.
Die Einreihung 2809 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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