Position 2812Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2812 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2812 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,5 % und 5,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2812
2812 bezeichnet „Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2812 umfasst 9 Untercodes, darunter „Carbonyldichlorid (Phosgen)“, „Phosphoroxychlorid“ und „Phosphortrichlorid“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,5 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2812 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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