Zolltarifnummer 2818109120Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: -|Aluminiumoxid von 92 %|GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 %|GHT, -|Magnesiumoxid von 2 (± 1,5)|GHT, -|Yttriumoxid von 1 (± 0,6)|GHT und -|entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2)|GHT oder -|Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2)|GHT, von dem weniger als 50|% des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Gültig seit 01.07.2015
Die Zolltarifnummer 2818109120 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2818 („Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2818109120 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2818109120
2818109120 bezeichnet „Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: - Aluminiumoxid von 92 % GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 % GHT, - Magnesiumoxid von 2 (± 1,5) GHT, - Yttriumoxid von 1 (± 0,6) GHT und - entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2) GHT oder - Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2) GHT, von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2818 („Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090524. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25, Regulation 0114/26 und Decision 0142/96.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2818109120 Nachweise wie Zollkontingent - laufende Nummer 09.0524 beantragt und nicht erschöpft erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und China.
Für 2818109120 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2818109120 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 28181091 („von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2818109120 erfasst speziell „Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: - Aluminiumoxid von 92 % GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 % GHT, - Magnesiumoxid von 2 (± 1,5) GHT, - Yttriumoxid von 1 (± 0,6) GHT und - entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2) GHT oder - Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2) GHT, von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen“.
Die Einreihung 2818109120 ist im TARIC seit dem 01.07.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.