Zolltarifnummer 2818300020Aluminiumhydroxid (CAS|RN|21645-51-2) -|in Form von Pulver -|mit einer Reinheit von 99,5|GHT oder mehr -|mit einer Zersetzungspunkt von 263|°C oder mehr -|mit einer Korngröße von 4|µm (±|1|µm) -|mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06|GHT
Gültig seit 01.07.2016
Die Zolltarifnummer 2818300020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2818 („Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2818300020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2818300020
2818300020 bezeichnet „Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2) - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr - mit einer Zersetzungspunkt von 263 °C oder mehr - mit einer Korngröße von 4 µm (± 1 µm) - mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2818 („Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2818300020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2818300020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 281830 („Aluminiumhydroxid“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2818300020 erfasst speziell „Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2) - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr - mit einer Zersetzungspunkt von 263 °C oder mehr - mit einer Korngröße von 4 µm (± 1 µm) - mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06 GHT“.
Die Einreihung 2818300020 ist im TARIC seit dem 01.07.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.