Position 2821Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70|GHT oder mehr, berechnet als Fe@2O@3
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2821 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2821 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,6 % und 4,6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2821
2821 bezeichnet „Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe@2O@3“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2821 umfasst 2 Untercodes, darunter „Eisenoxide und -hydroxide“ und „Farberden“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,6 % und 4,6 %.
Die Einreihung 2821 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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