Zolltarifnummer 2823000083Andere Titandioxide, in allen Formen, als Titanoxide oder in Pigmenten und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, in allen Partikelgrößen (CAS RN 12065-65-5, 13463-67-7)
Gültig seit 10.01.2025
Die Zolltarifnummer 2823000083 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2823 („Titanoxide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to end-use provisions
Herkunft: China
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). Jährliche Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur: TEIL I - EINFÜHRENDE VORSCHRIFTEN - Titel I - Allgemeine Vorschriften - C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze: 4. Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden: Zu einer Endverwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Unterposition mit Endverwendung zuzuweisen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2823000083 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2823000083
2823000083 bezeichnet „Andere Titandioxide, in allen Formen, als Titanoxide oder in Pigmenten und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, in allen Partikelgrößen (CAS RN 12065-65-5, 13463-67-7)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2823 („Titanoxide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 0004/25.
Für 2823000083 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2823000083 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 2823000083 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2823000083 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2823 („Titanoxide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2823000083 erfasst speziell „Andere Titandioxide, in allen Formen, als Titanoxide oder in Pigmenten und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, in allen Partikelgrößen (CAS RN 12065-65-5, 13463-67-7)“.
Die Einreihung 2823000083 ist im TARIC seit dem 10.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.