Position 2829Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2829 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2829 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2829
2829 bezeichnet „Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2829 umfasst 3 Untercodes, darunter „des Natriums“, „andere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2829 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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