KN-Code 28342920des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis
Gültig seit 01.01.1999
Die Zolltarifnummer 28342920 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2834 („Nitrite; Nitrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: ERGA OMNES
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: Iran (Islamische Republik)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht. Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt. Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 23
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 28342920
28342920 bezeichnet „des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis“, eine Einreihung innerhalb der Position 2834 („Nitrite; Nitrate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 1509/17, Regulation 0267/12 u. a.
Für 28342920 sind 4 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Iran (Islamische Republik).
Für 28342920 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
28342920 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 283429 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 28342920 erfasst speziell „des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis“.
Die Einreihung 28342920 ist im TARIC seit dem 01.01.1999 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.