Zolltarifnummer 2836910020Lithiumcarbonat, mit einer oder mehreren der folgenden Verunreinigungen der angegebenen Konzentration (ermittelt nach den Methoden der Europäischen Pharmakopöe): -|2|mg/kg oder mehr Arsen, -|200|mg/kg oder mehr Calcium, -|200|mg/kg oder mehr Chlor, -|20|mg/kg oder mehr Eisen, -|150|mg/kg oder mehr Magnesium, -|20|mg/kg oder mehr Schwermetalle, -|300|mg/kg oder mehr Kalium, -|300|mg/kg oder mehr Natrium, -|200|mg/kg oder mehr Sulfate
Gültig seit 01.01.1992
Die Zolltarifnummer 2836910020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2836 („Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2836910020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2836910020
2836910020 bezeichnet „Lithiumcarbonat, mit einer oder mehreren der folgenden Verunreinigungen der angegebenen Konzentration (ermittelt nach den Methoden der Europäischen Pharmakopöe): - 2 mg/kg oder mehr Arsen, - 200 mg/kg oder mehr Calcium, - 200 mg/kg oder mehr Chlor, - 20 mg/kg oder mehr Eisen, - 150 mg/kg oder mehr Magnesium, - 20 mg/kg oder mehr Schwermetalle, - 300 mg/kg oder mehr Kalium, - 300 mg/kg oder mehr Natrium, - 200 mg/kg oder mehr Sulfate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2836 („Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2836910020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2836910020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 283691 („Lithiumcarbonate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2836910020 erfasst speziell „Lithiumcarbonat, mit einer oder mehreren der folgenden Verunreinigungen der angegebenen Konzentration (ermittelt nach den Methoden der Europäischen Pharmakopöe): - 2 mg/kg oder mehr Arsen, - 200 mg/kg oder mehr Calcium, - 200 mg/kg oder mehr Chlor, - 20 mg/kg oder mehr Eisen, - 150 mg/kg oder mehr Magnesium, - 20 mg/kg oder mehr Schwermetalle, - 300 mg/kg oder mehr Kalium, - 300 mg/kg oder mehr Natrium, - 200 mg/kg oder mehr Sulfate“.
Die Einreihung 2836910020 ist im TARIC seit dem 01.01.1992 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.