Zolltarifnummer 2836991730Basisches Zirconium(IV)carbonat (CAS|RN|57219-64-4|oder 37356-18-6) mit einer Reinheit von 96|GHT oder mehr
Gültig seit 01.07.2016
Die Zolltarifnummer 2836991730 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2836 („Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2836991730 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2836991730
2836991730 bezeichnet „Basisches Zirconium(IV)carbonat (CAS RN 57219-64-4 oder 37356-18-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2836 („Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2836991730 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2836991730 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 28369917 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2836991730 erfasst speziell „Basisches Zirconium(IV)carbonat (CAS RN 57219-64-4 oder 37356-18-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2836991730 ist im TARIC seit dem 01.07.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.