Position 2837Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2837 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2837 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2837
2837 bezeichnet „Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2837 umfasst 3 Untercodes, darunter „des Natriums“, „andere“ und „komplexe Cyanide“.
Die Einreihung 2837 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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