Position 2839Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2839 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2839 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2839
2839 bezeichnet „Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2839 umfasst 3 Untercodes, darunter „Natriummetasilicate“, „andere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 5 %.
Die Einreihung 2839 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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