Zolltarifnummer 2840300010Natriumperoxometaborat (Natriumperborat) (CAS RN 7632-04-4)
Gültig seit 27.02.2020
Die Zolltarifnummer 2840300010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2840 („Borate; Peroxoborate (Perborate)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nur zur Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden, wenn er zugelassen oder von der Zulassung ausgenommen wurde (Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das angemeldete Erzeugnis mit den in Anhang XIV der Verordnung Nr. 1907/2006 aufgeführten ausgenommenen Verwendungen oder Verwendungskategorien übereinstimmt.
Die Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) finden keine Anwendung, wenn ein Stoff wie folgt verwendet wird: a) in Human- oder Tierarzneimitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Von den Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) ausgenommen sind standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2840300010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2840300010
2840300010 bezeichnet „Natriumperoxometaborat (Natriumperborat) (CAS RN 7632-04-4)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2840 („Borate; Peroxoborate (Perborate)“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 2840300010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 2840300010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2840300010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 284030 („Peroxoborate (Perborate)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2840300010 erfasst speziell „Natriumperoxometaborat (Natriumperborat) (CAS RN 7632-04-4)“.
Die Einreihung 2840300010 ist im TARIC seit dem 27.02.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.