Position 2846Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2846 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2846 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2846
2846 bezeichnet „Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2846 umfasst 2 Untercodes, darunter „Cerverbindungen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,2 %.
Die Einreihung 2846 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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