Position 2901Acyclische Kohlenwasserstoffe

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2901
Acyclische Kohlenwasserstoffe

Die Zolltarifnummer 2901 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2901 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
290110gesättigt
290121Ethylen
290122Propen (Propylen)
290123Buten (Butylen) und seine Isomere
290124Buta-1,3-dien und Isopren
290129andere

Häufige Fragen zu 2901

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)