Unterposition 290260Ethylbenzol
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 290260 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2902 („Cyclische Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 290260
290260 bezeichnet „Ethylbenzol“, eine Einreihung innerhalb der Position 2902 („Cyclische Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Import control“ ist eine Maßnahme für Iran (Islamische Republik) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0267/12.
Für 290260 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
290260 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2902 („Cyclische Kohlenwasserstoffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 290260 erfasst speziell „Ethylbenzol“.
Die Einreihung 290260 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.