Unterposition 290319andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 290319 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290319 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2903190010 | 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) |
| 2903190020 | 1,3-Dichlorpropan (CAS RN 142-28-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2903190090 | andere |
Häufige Fragen zu 290319
290319 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
290319 umfasst 3 Untercodes, darunter „1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform)“, „1,3-Dichlorpropan (CAS RN 142-28-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“ und „andere“.
Die Einreihung 290319 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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