Unterposition 2903471,1,1,3,3-Pentafluorpropan (HFKW-245fa) und 1,1,2,2,3-Pentafluorpropan (HFKW-245ca)
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 290347 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290347 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2903470010 | 1,1,2,2,3-Pentafluorpropan (HFC-245ca) (CAS RN 460-73-1) |
| 2903470020 | 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (HFKW-245fa) (CAS RN 460-73-1) |
Häufige Fragen zu 290347
290347 bezeichnet „1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (HFKW-245fa) und 1,1,2,2,3-Pentafluorpropan (HFKW-245ca)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
290347 umfasst 2 Untercodes, darunter „1,1,2,2,3-Pentafluorpropan (HFC-245ca) (CAS RN 460-73-1)“ und „1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (HFKW-245fa) (CAS RN 460-73-1)“.
Die Einreihung 290347 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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